Körperschaftsteuer Update

Über das Update Seminar Körperschaftsteuer

Die Steuergesetzgebungsmaschinerie läuft wieder auf Hochtouren. Aktuell ist das Wachstumschancengesetz einer der wichtigsten steuerliche Änderungsgesetz. An zahlreichen Stellen wird dabei vor allem das Unternehmenssteuerrecht geändert. Dies macht natürlich auch vor Körperschaften nicht halt. So soll z.B. der Verlustrücktrag von zwei auf drei Jahre ausgeweitet werden. Und bei der Option von Personengesellschaften in das Körperschaftsteuerrecht sind Verbesserungen geplant.

Daneben stehen aktuelle Entwicklungen aus der Rechtsprechung im Fokus. Der BFH hat z.B. neue Entscheidungen zur Angemessenheit von Darlehenszinsen sowie zu Pensionszusagen veröffentlicht. Im Darlehensbereich wird darauf wohl die Einführung einer neuen Zinshöhenschranke die gesetzgeberische Reaktion sein. Auch neue Verwaltungsregelun-gen sind zu beachten. Die Steuerbefreiung für kleinere Photovoltaikanlagen kann danach auch in Körperschaftsteuerfällen zur Anwendung kommen.

Das jährliche Seminar „Körperschaftsteuer aktuell" stellt die Neuregelungen in den aktuellen Gesetzen dar, erörtert die BFH-Rechtsprechung sowie die neuen Verwaltungsanweisungen und zeigt zukunftsbezogene Lösungsmöglichkeiten für die Praxis auf. Dabei fällt der Blick auch auf die Gewerbesteuer sowie auf Fragestellungen aus dem internationalen Steuerrecht (z.B. die Verschärfung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG). Ebenso werden einkommensteuerliche Besteuerungsprobleme bei den Gesellschaftern von Kapitalgesellschaften erläutert.
 

Inhalte 
Update Seminar Körperschaftsteuer

Die voraussichtlichen Seminarthemen (Hinweis: aktuelle Entwicklungen bis zum Zeitpunkt des Seminars werden berücksichtigt):

Gewinn- und Einkommensermittlung bei Körperschaften / Beteiligungsertrage

  • § 7g EStG: Änderungen auch für Körperschaften / Was ist Gewinn?
  • Neues zu Abschreibungen, GWG & Co. (Auswirkungen des Wachstumschancengesetzes
  • Aktuelles vom BFH zu § 8b KStG (10 %-Grenze usw.)
  • Steuerbefreiung von PV-Anlagen: Auch für Kapitalgesellschaften ein Thema!

Aktuelles zu (verdeckten) Gewinnausschüttungen und Einlagen

  • Pension neben Aktivgehalt: Lockerungsübungen des BFH / Die 6%-Frage
  • Dauerbrenner Kfz-Nutzung: Neues BFH-Verfahren
  • Vorteilsverbrauch: Der BFH auf Abwegen
  • Inkongruente Gewinnausschüttungen: Neue Gestaltungsspielräume

Rund um die Fremdfinanzierung

  • Gesellschafterdarlehen: Aktuelle Rechtsprechung und geplante Zinshöhenschranke
  • Abzinsung von Gesellschafterdarlehen
  • Währungsverluste bei Gesellschafterdarlehen: Neue Verfahren anhängig
  • Genussrechtskapital: Das neue BMF-Schreiben
  • Neues zu Gesellschafterdarlehen auf Gesellschafterebene (§$ 17, 20 EStG)

Verlustabzug bei der Körperschaftsteuer

  • Der neue dreijährige Verlustrücktrag: Für Körperschaften ein Geschenk
  • Neues zur Verlustnutzung in §§ 8c, 8d KStG (gleichbleibender Geschäftsbetrieb?)

Organschaft

  • Umsetzung der neuen Einlagelösung nach dem KöMoG in den Erklärungen 2022
  • BFH-Rechtsprechung und Praxisfälle zur Organschaft

Umwandlungen/Umstrukturierungen

  • Praxisprobleme zur Rückwirkung (u.a. BFH zu § 2 Abs. 4 UmwStG)
  • Spaltungen: Verschärfungen durch den Gesetzgeber
  • Geplante Verbesserungen bei der Option nach § 1a KStG
  • Sperrfristverstöße nach Einbringungen

Gewerbesteuer

  • Neues zu § 8 Nr. 1 GewStG: Messekosten, Sponsoring und weitere Fragen
  • Erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen: Immer wieder neue Fettnäpfchen / Wann ist die vermögensverwaltende GmbH sinnvoll?
  • Beginn der GewSt-Pflicht: Ein Problem kocht hoch!

Weitere aktuelle Fragen

  • Neues zum steuerlichen Einlagekonto
  • Aktuelle Fragestellungen aus dem Steuerrecht (u.a. Verschärfungen und
  • Erleichterungen bei der Wegzugsbesteuerung / finale Verluste)
  • Überblick über das Mindeststeuergesetz

 

Zielgruppe 
Update Seminar Körperschaftsteuer

Das Seminar gibt einen Überblick über die wichtigen Besonderheiten dieser Steuerarten und richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus dem Finanz- und Rechnungswesen sowie Mitarbeiter in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung.

 

Voraussetzungen 
Update Seminar Körperschaftsteuer

Für Ihren Besuch des Körperschaftsteuer Seminars gibt es keine Voraussetzungen.

 

Hintergrund 
Update Seminar Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer wird in Deutschland auf das Einkommen juristischer Personen mit einem Steuersatz von 15% erhoben. Das zu versteuernde Einkommen wird auf Grundlage der Steuerbilanz und der verschiedenen Steuergesetze berechnet. Es muss in einer jährlichen Körperschaftsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden.

Das jährliche Seminar "Körperschaftsteuer aktuell" beleuchtet die Neuerungen in den aktuellen Gesetzen, diskutiert die Rechtsprechung des BFH sowie die neuen Verwaltungsanweisungen und präsentiert praxisbezogene Lösungsmöglichkeiten. Dabei wird auch ein Blick auf die Gewerbesteuer sowie auf Fragen des internationalen Steuerrechts (z.B. die Verschärfung der Wegzugsbesteuerung gemäß § 6 AStG) geworfen. Des Weiteren werden steuerliche Besteuerungsfragen bei Gesellschaftern von Kapitalgesellschaften erläutert.

 

Ihre Dozenten 
Update Seminar Körperschaftsteuer 

 
 
 
 

Friedbert Lang
Dipl.-Finw. (FH), Steuerberater (StB)

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Timo Unterberg
Steuerberater (StB), LL.M.

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Hinweis: Alle Seminar-Preise zzgl. MwSt.

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